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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hofmann Bauelemente GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Angebots und jedes Vertrags.


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Hofmann Bauelemente GmbH.

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft (§ 14 BGB).

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, sofern sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande.

2.2 Technische Änderungen oder Anpassungen bleiben vorbehalten, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind und den vereinbarten Leistungszweck nicht beeinträchtigen.

2.3 Mitarbeiter und Vertreter sind nicht berechtigt, über den schriftlich vereinbarten Vertragsinhalt hinausgehende Zusagen zu erteilen.


3. Leistungsumfang

3.1 Grundlage des Vertrags ist der im Angebot beschriebene Leistungsumfang einschließlich der dort aufgeführten Positionen und Anlagen.

3.2 Die Ausführung der Arbeiten erfolgt auf Basis der im Angebot konkret benannten Leistungen, Materialien und Schnittstellen.

3.3 Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs. Dies gilt auch dann, wenn solche Leistungen aus technischer Sicht sinnvoll erscheinen oder aus Sicht des Auftraggebers naheliegend sein könnten.

3.4 Annahmen oder Erwartungen des Auftraggebers, die über den beschriebenen Leistungsumfang hinausgehen, begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

3.5 Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und gesonderter Beauftragung ausgeführt.

3.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen durch qualifizierte Drittunternehmen ausführen zu lassen.


4. Preise und Preisänderungen

4.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.2 Erhöhen sich nach Vertragsschluss, jedoch vor Lieferung oder Einbau, nachweislich die Material- oder Beschaffungskosten um mehr als 5 %, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis entsprechend der tatsächlichen Mehrkosten anzupassen. Der Auftraggeber wird hierüber informiert.

4.3 Bei Verbrauchern gilt: Übersteigt die Preisanpassung insgesamt 8 % des vereinbarten Gesamtpreises, kann der Vertrag hinsichtlich des noch nicht ausgeführten Teils innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung gekündigt werden.

4.4 Bei Lieferengpässen behalten wir uns vor, technisch gleichwertige Alternativprodukte anderer Hersteller zu verwenden, sofern diese zumutbar sind und Funktion sowie Qualität nicht beeinträchtigt werden.


5. Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgender Zahlungsplan:
– 30 % 1. Abschlagszahlung nach Auftragsbestätigung
– 50 % 2. Abschlagszahlung bei Materialanlieferung, Einbringung oder Beginn der Montage
– 20 % Restzahlung bei Inbetriebnahme bzw. Abnahme

5.2 Rechnungen sind innerhalb von 3 Kalendertagen zur Zahlung fällig.

5.3 Förderprogramme, Finanzierungsmodelle oder Auszahlungszeitpunkte von Drittstellen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit der vereinbarten Zahlungen.

5.4 Bei Verzögerungen im Zahlungsablauf behalten wir uns vor, den weiteren Projektfortschritt bis zur Klärung auszusetzen.

 

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber unterstützt die Durchführung der Arbeiten und stellt die hierfür erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig bereit.

6.2 Baustellen, Technikräume, Zugangswege sowie der für die Monteure relevante Arbeitsbereich müssen frei zugänglich, geräumt und sicher nutzbar sein.

6.3 Sofern Arbeiten aufgrund nicht vorbereiteter Arbeitsbereiche oder fehlender Zugänglichkeit nicht wie geplant durchgeführt werden können, kann der hierdurch entstehende organisatorische und zeitliche Mehraufwand gesondert berücksichtigt werden. Hierfür wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,00 € netto angesetzt.

6.4 Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf fehlende Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.


7. Termine und Fristen

7.1 Termine und Ausführungsfristen dienen der Orientierung und werden verbindlich, sofern sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

7.2 Unvorhersehbare Ereignisse wie Lieferengpässe, Krankheitsfälle, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt können zu zeitlichen Verschiebungen führen. In diesen Fällen passen sich die vereinbarten Fristen angemessen an.


8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Gelieferte Waren und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Hofmann Bauelemente GmbH.

 

9. Abnahme

9.1 Nach betriebsbereiter Fertigstellung informieren wir den Auftraggeber über die Fertigstellung und bitten um Abnahme.

9.2 Die Abnahme erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen oder angezeigt werden.

9.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

9.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


10. Gewährleistung

10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

10.2 Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Funktion der Anlage ist, dass diese entsprechend den Herstellerangaben betrieben und gewartet wird sowie die bauseitigen Voraussetzungen gegeben sind.

10.3 Für Beeinträchtigungen, die auf äußere Einflüsse, unsachgemäße Nutzung, bauliche oder technische Änderungen durch den Auftraggeber, mangelhafte bauseitige Voraussetzungen, fehlende Wartung, Eingriffe Dritter oder Veränderungen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs zurückzuführen sind, kann keine Gewähr übernommen werden.


11. Haftung

11.1 Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

11.3 Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.


12. Vertragsbeendigung

12.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.

12.2 In diesem Fall erfolgt eine Abrechnung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie der bereits veranlassten projektbezogenen Aufwendungen auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 648 BGB.

12.3 In diesem Fall behalten wir Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz des entgangenen Gewinns. Bereits bestelltes oder nicht stornierbares Material wird gesondert abgerechnet.


13. Referenzen und Werbung

13.1 Wir sind berechtigt, anonymisierte Projektdaten als Referenz zu verwenden.

13.2 Fotos oder objektbezogene Veröffentlichungen erfolgen ausschließlich nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.


14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

14.2 Es gilt deutsches Recht. Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz der Hofmann Bauelemente GmbH.